Dennoch werden in den dazugehörigen Papieren ebenso die Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten thematisiert. Dies beträfe im konkreten Fall der Werkstätten für behinderte Menschen etwa Betreuungs-, Beförderungs- und Beköstigungsleistungen. Diese sind bisher steuerbefreit. Ein Wegfall dieser Befreiungen hätte nicht nur Kostenerhöhungen zur Folge, sondern könnte durch weitere negative Auswirkungen (etwa auf die Versorgungsqualität) begleitet werden.
Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) sowohl förmlich an der Konsultation teilgenommen als auch eine eigene Stellungnahme zu den Vorschlägen veröffentlicht.
Im Rahmen der Stellungnahme spricht sich die BAG WfbM klar für den Erhalt der bisherigen Regelungen aus. In den folgenden Wochen wird sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene in den Diskurs um mögliche Änderungen von Mehrwertsteuervorschriften eingebracht werden. Die Stellungnahme wird von den Bundesverbänden der Arbeiterwohlfahrt, der Lebenshilfe, der evangelischen Behindertenhilfe und des anthroposophisches Sozialwesen unterstützt.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier
