Europa 26.01.05
Umsetzung einer neuen Dienstleistungsrichtlinie droht!
Seit dem 1 Januar 2005 sollte sie beginnen, die neue Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2004 (KOM2004 2). So sah es der Vorschlag der Kommission im Februar 2004 vor. Ziel der neuen Richtlinie ist die völlige Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes in Europa. Den Kern bildet dabei der Artikel 16 der Richtlinie, der vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten den Dienstleistungsanbietern keinerlei Vorgaben auferlegen dürfen. Lediglich die im Herkunftsland des Dienstleisters gültigen Bestimmungen für die zu erbringende Dienstleistung sind maßgeblich. Für die Überwachung der Bestimmungen haben die Herkunftsländer Sorge zu tragen. Konkret bedeutet das, dass ein griechischer Anbieter in Deutschland seine Dienstleistungen anbieten kann und zwar unter den Auflagen und Bedingungen, die in seinem Heimatland gültig sind. Der griechische Staat muß dann die Einhaltung seiner nationalen Bestimmungen in Deutschland sicherstellen.

Besonders brisant ist der Umstand, dass die Kommission bislang noch keine verbindliche Aussage über soziale Dienstleistungen getätigt hat. Bislang werden diese noch mit allgemeinen Dienstleistungen gleichgesetzt.Pflegedienst oder Gebäudereinigung? Das macht keinen Unterschied.

Wird die Richtlinie, die bis 2010 schrittweise Eingang in alle Bereiche der Mitgliedsstaaten finden soll, tatsächlich in Kraft treten und findet die Kommission keine gesonderte Regelung für soziale Dienstleitungen, wird sich Anbieterlandschaft in Deutschland drastisch entwickeln. Die gleichzeitig stattfindende Einführung des Persönlichen Budgets dürfte eine Vielzahl neuer Anbieter anlocken, über deren Qualitätsstandards noch zu berichten ist.

Selbstverständlich ist die BAG WfbM bereits aktiv, um Klarheit darüber zu bekommen, ob das Angebot in Werkstätten unter diese Dienstleistungsrichtlinie fallen würde.


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