Mit der Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung 06/2010 sowie dem Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich wurden die fachlichen Anforderungen an die Arbeit unserer Werkstätten gemäß den §§ 3 und 4 der Werkstättenverordnung (WVO) präzisiert. Grundsätzlich ist die Gültigkeit von Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen der BA befristet. Entsprechend war die HEGA 06/2010 bis Mai 2015 befristet.
Die BA hat erstmals die HEGA 06/2010 vorgezogen verlängert. Ihr Gültigkeitszeitraum erstreckt sich jetzt bis einschließlich Mai 2019. Dazu erhält sie einen neuen Titel: „HEGA 06/10 - 02 -Teilhabe am Arbeitsleben - Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“.
Keine inhaltlichen Änderungen Inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Auf Anfrage der BAG WfbM bestätigte die BA, dass die bislang eingereichten und genehmigten Durchführungskonzepte weiterhin bestehen bleiben. Sie bedürfen keiner weiteren Anpassung. Gleichzeitig bleibt das Fachkonzept als Kriterium für die Anerkennung der Werkstätten nach § 142 SGB XI bestehen. Das Fachkonzept wird auch weiterhin als Kriterium für die Erbringung der Leistungen Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich im Rahmen des Persönlichen Budgets gelten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BA
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