Ziel dieses Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Es findet u. a. Anwendung in den Bereichen Mietrecht, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Reiserecht und Barrierefreiheit.
Der Gesetzestext kann im Internet unter www.gleichstellung.at
