Die Aufnahme von psychisch kranken Menschen in die Zielgruppe von Integrationsprojekten trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Menschen aus diesem Personenkreis die offizielle Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft aus verschiedenen Gründen meiden. Zum einen kann krankheitsbedingt die Einsicht, erkrankt zu sein, fehlen und zum anderen befürchten viele, stigmatisiert und ausgegrenzt zu werden. Daher ist der Zugang zu Integrationsprojekten für diese Menschen sinnvoll und eröffnet ihnen neue Teilhabemöglichkeiten.
In ihrer Stellungnahme
äußert die Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen (BAG IF) die Sorge, dass die Aufnahme von langzeitarbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die bisherige Kernzielgruppe der besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung darunter leiden könnte. Es wird befürchtet, dass letztere beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt verdrängt wird. Ferner fordert die BAG IF eine klare gesetzliche Kriterien für psychisch kranke Menschen, die berücksichtig werden sollen, sowie eine klare gesetzliche Regelung für langfristige und nachhaltige Nachteilsausgleiche für den erweiterten Personenkreis.








