Europa 05.07.05
Vorschlag zur Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung der Diskriminierung behinderter Menschen im Flugverkehr vorgelegt. Folgende Punkte sind darin aufgeführt:
  • Passagiere mit Behinderungen dürfen nicht direkt mit den Kosten der notwendigen Unterstützung belastet werden;

  • die Buchung oder das Einsteigen in Flugzeuge darf nicht aufgrund einer Behinderung verweigert werden;

  • die nahtlose Unterstützung für behinderte Flugpassagiere muß von der Ankunft am Flughafen bis zum Verlassen des Zielflughafens gewährleistet werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß Menschen mit Behinderungen trotz bereits vorhandener Vorschriften regelmäßig in ihrer Eigenschaft als Flugpassagiere diskriminiert werden. Freiwillige Vereinbarungen wie die ECAC „Airline and Airport Passenger Service Commitments“ reichen offenbar nicht aus, um Diskriminierungen behinderter Flugpassagiere zu verhindern.

Weitere Informationen über dieses Thema erhalten Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse:

williams.eubuero@oear.or.at



<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die