Politik 15.11.17
BAG WfbM-Fachtag Bundesteilhabegesetz
Marc Nellen
BMAS-Referatsleiter Marc Nellen gab den Impuls für den ersten BTHG-Fachtag.
© BAG WfbM
Rund 200 Werkstattfachleute aus dem gesamten Bundesgebiet kamen am 14. November 2017 in Berlin zum Fachtag Bundesteilhabegesetz (BTHG) zusammen. Auf Einladung der BAG WfbM konnten sich Mitglieder über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren und wesentliche Aspekte für die zukünftige Ausgestaltung der Regelungen in den Ländern diskutieren.

Ende 2016 wurde das BTHG verabschiedet. Die ersten Neuregelungen sind bereits in Kraft. Weitere, für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sehr entscheidende werden in den nächsten Jahren in Kraft treten. Einen Überblick darüber und über die kommenden Schritte der Umsetzung und Evaluation gab in einem Impulsvortrag Marc Nellen, Leiter der Referates V b 3 Eingliederungshilfe – Umsetzung BTHG – Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Er machte deutlich, dass mit dem BTHG trotz des Zielkonflikts – Verbesserung der Leistungen bei gleichzeitiger Vermeidung neuer Kosten – ein Paradigmenwechsel vollzogen worden sei. Der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und seinem Wunsch- und Wahlrecht stehen bei der Erbringung von Leistungen im Mittelpunkt. In diesem Geiste seien auch die Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verstehen: Schaffung von Wahlalternativen, erleichterter Zugang ins System und Besserstellung der Beschäftigten bei Entgelt und Mitbestimmungsrechten. Gleichwohl gelte es nun, dieses neue Denken in die Praxis umzusetzen, schrittweise und mit der notwendigen und sorgfältigen Begleitung und Evaluation.

Fachlicher Austausch

In fünf Workshops wurden verschiedene Aspekte vertieft diskutiert:
  • Werkstätten-Mitwirkungsverordnung/Finanzierung der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte auf Länder- und Bundesebene
  • Budget für Arbeit
  • Teilhabeplanverfahren/Fachausschuss
  • Vertragsrecht
  • Modularisierung/Trennung Fachleistung von existenzsichernder Leistung
Fachtag BTHG Plenum Abschluss
Zum Abschluss fassten die jeweiligen Moderatoren die Workshopergebnisse im Plenum zusammen.
© BAG WfbM
Die Impulsgeber konnten dabei auf die Vorarbeit der Arbeitsgruppe BTHG der BAG WfbM zurückgreifen, die über das Jahr hinweg Positionen und Eckpunkte zu den jeweiligen Themen erarbeitet hatte. Der Tenor war eindeutig: In allen Bereichen sind nach wie vor viele Fragen offen. Gleichwohl können gerade Werkstätten in vielen Bereichen zu einer erfolgreichen Umsetzung beitragen. Es wird aber darauf ankommen, dass es mit Menschen mit Behinderung und Leistungsträgern zu einem konstruktiven Zusammenspiel auf Augenhöhe kommt.

In diesem Sinne fasste Martin Berg, Vorstandvorsitzender der BAG WfbM, zusammen, dass die Werkstätten ihre Leistung für die Menschen nachvollziehbar, transparent und ortsunabhängig erbringen und immer im Hinblick auf die Wirkung für die Menschen hinterfragen müssen.

Aufgrund der großen Nachfrage wird der Fachtag am 15. Februar 2018 wiederholt. Zudem erarbeitet die BAG WfbM eine Handreichung, die sich an die Arbeitsebene richtet und konkrete Handlungsempfehlungen enthalten wird.


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