Politik 20.02.18
Intensiver fachlicher Austausch beim 2. Fachtag zum Bundesteilhabegesetz
Der zweite Fachtag zum Bundesteilhabegesetzt stieß am 15. November 2017 in Berlin auf großes Interesse. Mehr als 180 Werkstattfachleute aus dem gesamten Bundegebiet folgten der Einladung der BAG WfbM und nutzten die Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die Ausgestaltung der Regelungen zu informieren.

Martin Berg, Vorstandvorsitzender der BAG WfbM, erinnerte mit seinen Eröffnungsworten daran, dass das BTHG „ein lernendes Gesetz“ sei, welches sich in einem Entwicklungsprozess befindet. „Die noch offenen Fragen zur Begleitung und Evaluierung der Umsetzung bieten noch viele Chancen für Werkstätten. Diese Neuregelungen können wir in vielfältiger Weise mitgestalten, wenn man mutig ist.“, so Berg.

In einem anschließenden Impulsvortrag resümierte Marc Nellen, Leiter der Referates V b 3 Eingliederungshilfe – Umsetzung BTHG – Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in einem Rückblick die Entstehung des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Gesetzes und zeigte anschließend die aktuellen Entwicklungen sowie die im neuen Koalitionsvertrag enthaltenen Aspekte auf.

Er konstatierte, dass die Entstehung des BTHG aufgrund der Anhörungen der Interessengruppen im Vorfeld von großen Erwartungen und dementsprechend massiven Protesten mitbegleitet wurden. Das Gesetz vollzieht einen Paradigmenwechsel auf mehreren Ebenen hin zu Inklusion, Personenzentrierung, Selbstbestimmung, Neufassung des Behindertenbegriffs sowie Assistenz- und Dienstleisterorientierung. Dabei konnte der Zielkonflikt – Verbesserung der Leistungen bei gleichzeitiger Vermeidung neuer Kosten – bisher kurzzeitig durch eine zusätzliche Deckung der Mehrkosten bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung entschärft werden.
Zudem erläuterte Nellen die wesentlichen Änderungen im Eingliederungshilferecht und die Aufgaben der Länder bei der Erstellung der Ausführungsgesetze.

Marc Nellen, Referent des BMAS, bei seinem Impulsvortrag beim Fachtag BTHG
Marc Nellen vom BMAS bei seinem Impulsreferat
© BAG WfbM

Anschließend konnten die Teilnehmer in fünf verschiedenen Workshops ihre eigenen Erfahrungen austauschen, Fragen an die Fachreferenten richten und Details diskutieren.
Zu folgenden Themen wurden Workshops angeboten:
• Werkstätten-Mitwirkungsverordnung/Finanzierung der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte auf Länder- und Bundesebene
•Budget für Arbeit
•Teilhabeplanverfahren/Fachausschuss
•Vertragsrecht
•Modularisierung/Trennung Fachleistung von existenzsichernder Leistung

Die Fachreferenten präsentierten in den Workshops die Vorarbeit der Arbeitsgruppe BTHG der BAG WfbM, die in den vergangenen zwei Jahren Positionen und Eckpunkte zu den jeweiligen Themen erarbeitet haben und sich regelmäßig zu den laufenden Entwicklungen austauschten.
Zum Abschluss präsentierten die jeweiligen Moderatoren die Diskussionsergebnisse im Plenum.

Der Tenor der Teilnehmer war weitestgehend einheitlich: In vielen Bereichen sind nach wie vor zahlreiche Fragen offen, da es bisher nur in Bayern ein Ausführungsgesetz gibt. Vieles ist abhängig von der Ausgestaltung des BTHG auf der Landesebene. Hier gilt es auch zukünftig im Austausch zu bleiben, um auch über die Landesgrenzen hinaus, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten.

„Wir wissen, dass momentan in den Ländern unterschiedliche Umsetzungspraktiken herrschen. Das bedeutet für die Werkstätten in Einzelnen, dass sie mit den jeweiligen Ländern und Sozialträgern verhandeln müssen. Deshalb ist es wichtig, Erfahrungen untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen. Das ist die entscheidende Maßnahme, die wir in Zukunft für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben einbringen müssen.“, appellierte Vorstandvorsitzender Martin Berg in seinem Abschlussstatement des Fachtages.

Besonders Werkstätten können in vielen Bereichen zu einer erfolgreichen Umsetzung beitragen und neue Freiräume zur Mitgestaltung neuer Teilhabeangebote nutzen. Es wird aber darauf ankommen, dass es mit Menschen mit Behinderung und Leistungsträgern zu einem konstruktiven Zusammenspiel auf Augenhöhe kommt.

Resultierend aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppen und der Diskussionen der beiden Fachtage erarbeitet die BAG WfbM eine Handreichung, die sich an die Arbeitsebene richtet und konkrete Handlungsempfehlungen enthalten wird.


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