Europa 26.03.18
Jetzt vorbereiten: Neue Datenschutz-Grundverordnung ab Mai
Es ist nicht mehr lange bis zum 25. Mai 2018. Ab diesem Datum gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30. Juni 2017.

Werkstätten und andere Unternehmen sollten spätestens jetzt damit anfangen, sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen, und entsprechende Anpassungen und Umstellungen vornehmen. Viele Grundsätze, die bereits jetzt Gültigkeit haben, sind auch in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen und bleiben somit erhalten. Hierzu zählen u. a. die Grundsätze des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt oder auch der Grundsatz der Datensparsamkeit.

Ab dem 25. Mai 2018 sind die enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU verbindlich anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht. Gestärkt werden sollen durch die europäische Datenschutzverordnung vor allem die Verbraucherrechte. Datenverarbeitende Stellen müssen mit strengeren Regulierungen rechnen.

Ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung kann das betreffende Unternehmen hohe Geldbußen kosten.


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