Politik 12.01.06
Landesrechungshof rügt Personalausstattung mit „Gruppenhelfern“
Der Landesrechnungshof Thüringen glaubt, „daß die personelle Ausstattung in Werkstätten für behinderte Menschen in Thüringen im Vergleich zu anderen Ländern überhöht ist“. Das Landesamt für Soziales und Familie (LASF) bestätigte diese Fehleinschätzung auch noch und bekundete, „es strebe gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium eine Reduzierung des Personalschlüssels und damit der Vergütung an“.

Dem gegenüber stehen die verordnungsrechtlichen Anforderungen, die die Werkstätten erfüllen müssen: „Die Werkstatt muß über die Fachkräfte verfügen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer individuellen Förderung … erfüllen zu können“ (§ 9 Abs. 1 WVO). Im Rechnungsprüfungsbericht fehlt auch der Hinweis darauf, daß „Gruppenhelfer“ schon die billigere personelle Variante sind. Und schließlich fehlt erst recht der Hinweis der Behörde, daß die Sozialhilfeträger in anderen Bundesländern noch viel weniger von dieser Rechtsnorm halten als der thüringische.



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