Politik 04.09.06
Einheitlicher Regelsatz der Sozialhilfe in Ost und West:
345 Euro in ganz Deutschland: Bundeskabinett bringt Änderung der Regelsatzverordnung bei der Sozialhilfe auf den Weg.

16 Jahre nach der deutschen Einheit ist es nicht mehr sachgerecht, an unterschiedlichen Regelsätzen in West- und Ostdeutschland für die Sozialhilfe festzuhalten (331 Euro Ost, 345 Euro West). Künftig basiert die Regelsatzbemessung auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur. Es ergibt sich nun ein einheitlicher Regelsatz für ganz Deutschland. Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Darüber hinaus werden Veränderungen im Verbraucherverhalten und Verbesserungsvorschläge an der bisherigen Bemessung berücksichtigt.

Gleichzeitig wird grundsätzlich die unterschiedliche Behandlung von ALG-II-Beziehern und Sozialhilfeempfängern beseitigt. Eine weitere Änderung betrifft die Höhe der Regelsätze bei zusammenlebenden Ehepaaren und Lebenspartnern. Bisher erhält der Haushaltsvorstand 100 Prozent des Eckregelsatzes, der Partner 80 Prozent. Künftig soll jeder wie auch schon im SGB II 90 Prozent erhalten.

Die Länder setzen den Regelsatz in der Sozialhilfe fest und können regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen und von der rechnerischen Höhe des Regelsatzes abweichen.

Die Festsetzung der Regelsätze auf Grund der Neubemessung sollte zeitnah zum 1. Januar 2007 erfolgen.

Quelle: Newsletter BMAS, 23.08.2006



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