Bildung 08.04.20
Kommentar des Vorstandes zur Leistungserbringung im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
Die BAG WfbM haben zahlreiche Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft zum Thema alternative Methoden der Leistungserbringung im Berufsbildungsbereich erreicht. Zweifelsohne findet derzeit durch Werkstätten weiterhin eine intensive Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen statt. An dieser Tatsache wird sich auch während der andauernden Coronavirus-Krise nichts ändern.

Bedingt durch das Betretungsverbot sind diese Unterstützungsleistungen aber nur indirekt bzw. virtuell möglich. Teilweise geschieht dies durch Briefverkehr, telefonisch oder auch durch die eine oder andere digitale Form. Eine vollumfängliche Unterstützungsleistung entsprechend eines Präsenzunterrichts ist dadurch nicht sichergestellt. Insbesondere treten hier auch die allgemeinen Befürchtungen aus dem schulischen Bereich zutage, ob alle Haushalte die nötige Assistenzleistung für den Personenkreis der Werkstattbeschäftigten leisten können. Wir gehen von großen Unterschieden aus.

Die Darstellung der aktuellen Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen zeigen einmal mehr, wie unterschiedlich Werkstätten in Deutschland aufgestellt sind.
Im kürzlich abgeschlossenen Projekt zur Wirkung harmonisierter Bildungsrahmenpläne wurde deutlich, wie heterogen und unterschiedlich der Zugang für den Personenkreis zu realisieren ist.
Viele Werkstattträger haben schnell und kreativ reagiert und in Konzepten dargelegt, wie Unterstützungsleistungen in der Coronavirus-Krise aussehen können.

Ein verbindlicher und vollumfänglicher neuer Bildungsansatz wird mehr Zeit benötigen, als eine zweiwöchige Konzeptphase mit anschließender Umsetzung ohne Teilnehmer vor Ort. Die Vielfältigkeit der Personen und die damit verbundenen verschiedenartigen Bedarfe gilt es in einer derartigen Arbeitsweise noch zu beobachten. Es war und ist den Fachkräften wichtig, die Inhalte Beruflicher Bildung im direkten Kontakt mit den Menschen zu vermitteln und durch persönliche Anleitung/Begleitung die vereinbarten individuellen Bildungsziele zu erreichen. Das ist aktuell aber nur eingeschränkt möglich.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass es natürlich gut, richtig und wichtig ist, weiterhin mit den Teilnehmenden des Berufsbildungsbereichs Kontakt zu halten, sie anzuleiten und vielleicht auch Schulungsergebnisse zu erzielen. Aber all dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies kein vollständiger und gleichwertiger Ersatz für Leistungen der Beruflichen Bildung sein kann.

Trotzdem gilt: Es werden derzeit Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten erbracht. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Leistungen des Berufsbildungsbereichs zu 100% weiterfinanziert.

Andrea Stratmann und Martin Berg


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