Politik 18.06.20
Bundeskabinett beschließt Sicherung der Werkstattentgelte
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) beschlossen. Die abschließende Befassung im Bundesrat ist für den 3. Juli 2020 geplant.

Erfreulicherweise wurde in der Verordnung eine Regelung zur Sicherung der Werkstattentgelte aufgenommen. Mit der Änderung der Verordnung verzichtet der Bund auf die Hälfte seiner Einnahmen des Jahres 2020 aus der Ausgleichsabgabe. Hierbei handelt es sich um rund 70 Millionen Euro.

Das Geld verbleibt in den Ländern und wird dort an die zuständigen Integrationsämter weitergeleitet. Diese sollen das Geld an Werkstätten und andere Leistungsanbieter verteilen, die nicht (mehr) in der Lage sind, die Entgelte der Beschäftigten zu zahlen. Die Integrationsämter entscheiden in eigener Verantwortung über die erforderliche Höhe der Leistungen und auch über die Art und den Umfang der erforderlichen Nachweise, die von den Werkstätten zur Begründung ihrer Anträge vorzulegen sind. Auch kann die Unterstützung der Träger der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden, die nach § 12 Absatz 6 WVO von den Werkstätten verlangen können, dass die Ermittlung des Arbeitsergebnisses und dessen Verwendung offengelegt werden.

Das Geld ist zweckgebunden. Es darf nur zur Sicherung der Entgelte der Beschäftigten und ausschließlich im Jahr 2020 verwendet werden. 

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. 

Die BAG WfbM ist in der jüngeren Vergangenheit vermehrt an die Politik herangetreten und hat den dringenden Handlungsbedarf beim Thema Werkstattentgelte verdeutlicht.

Insofern sind die aktuellen Entwicklungen ausdrücklich zu begrüßen.

Eine Pressemitteilung des BMAS sowie die Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung finden Sie hier externer Link.


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