Auch Werkstätten für behinderte Menschen sind als gemeinnützige Unternehmen grundsätzlich antragsberechtigt. Die BAG WfbM informierte ihre Mitglieder im Werkstatt:Telegramm 8.2020
.Für die 2. Phase der Überbrückungshilfen sind Anträge ab sofort möglich. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Weitere Informationen finden Sie hier
und in den aktualisierten FAQ des BMF und BMWi
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