Politik 28.01.22
Ergebnisse der 98. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister
Am 1. und 2. Dezember 2021 fand die 98. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) statt. Aufgrund der pandemischen Lage wurde die Veranstaltung als Videokonferenz durchgeführt.

Dabei wurde einstimmig beschlossen, dass die Schaffung und Erhaltung ausgelagerter
Arbeitsplätze in Werkstätten ein wesentlicher Baustein der Verwirklichung von Inklusion sind und die Attraktivität dieser Beschäftigungsstruktur nicht dadurch leiden darf, dass Menschen auf diesen Außenarbeitsplätzen finanziell schlechter gestellt werden, als Beschäftigte, die in den Werkstätten selbst arbeiten.

Deshalb forderte die ASMK das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf sicherzustellen, dass die Bewilligung des Mehrbedarfs "gemeinschaftliche Mittagsverpflegung" auch möglich ist, wenn der Leistungsanbieter in sonstiger Weise als durch einen Kooperationsvertrag die Mittagsverpflegung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen ermöglicht. Dies soll im Wege einer gesetzlichen Änderung erfolgen.

Zudem erneuerte die ASMK ihre Forderung an die Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Regelung zur Erstellung von Zeugnissen oder Zertifikaten über die nach Abschluss der Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu prüfen, damit im Weiteren eine einheitliche Verfahrensweise und länderübergreifende Anerkennung und Bestätigung der beruflichen Bildung und Leistung von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden kann. Auch dies wurde einstimmig beschlossen.

Auch zum Thema Budget für Arbeit erfolgte ein einstimmiger Beschluss: In diesem Zusammenhang bittet die ASMK die Bundesregierung, eine ergänzende Gesetzesanpassung vorzubereiten, die betont, dass die Bundesagentur für Arbeit auch alle Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem über das Budget für Arbeit förderfähigen Arbeitsplatz unterstützen soll.
Zudem wiederholte die ASMK ihre ebenfalls mit Beschluss der 97. ASMK an die Bundesregierung gerichtete Forderung, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen, um die Rahmenbedingungen beim Budget für Arbeit zu verbessern und bestehende Regelungslücken zu schließen.

Das Ergebnisprotokoll der 98. Konferenz der ASMK finden Sie hier externer Link.
 


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