Arbeitswelt 20.04.22
BGW aktualisiert den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Spätestens zum 2. April 2022 sind in vielen Bundesländern die strengen Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz wegfallen oder angepasst worden. Mit den aktuellen Änderungen des Arbeitsschutzstandards wurden auch die Vorgaben der BGW dahingehend angepasst.

Im Mittelpunkt des Infektionsschutzes in Werkstätten bleibt weiterhin die Gefährdungsbeurteilung. Konkrete Vorgaben zu Einbahnstraßenregelungen und Bodenmarkierungen sowie Trennwänden sind durch die BGW herausgenommen worden.
Auch die bisher geltende Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken bei Dienstfahrten wird durch die Reduzierung auf die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes ersetzt. Die Vorgaben zu Homeoffice und Zutrittsregelungen für betriebsfremde Personen wurden wegen des Wegfalls der (bundesweiten) gesetzlichen Regelungen zur besonderen Testpflicht und Homeoffice Pflicht aus dem BGW-Standard entfernt.

Unabhängig von den angepassten Vorgaben im Arbeitsschutzstandard spricht die BGW sich weiterhin für das Tragen von FFP2-Masken aus, soweit der Mindestabstand in Innenräumen nicht gewahrt werden kann.

Auch die BGW verweist noch einmal auf gegebenenfalls abweichende Regelungen in den Bundesländern für Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die Mitteilung der BGW zum geänderten Arbeitsschutzstandard für Werkstätten sowie den neuen BGW-Standard finden Sie hier externer Link.
 


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