Arbeitswelt 17.05.22
Handlungsempfehlungen zum „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“
In einem gemeinsamen Papier haben der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) am 16. Mai 2022 Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt.

Die Handlungsempfehlungen richten sich an verschiedene Stellen: Gesetzgeber, Leistungsträger, Justiz, Polizei und auch die Leistungserbringer.

Dabei gehen die Handlungsempfehlungen insbesondere auf Wohneinrichtungen und Werkstätten ein und zeigen in vier Themenfeldern Schutzlücken und Änderungsbedarf auf:
  1. Gewaltschutzkonzepte: Wirkungsvolle Umsetzung des § 37a SGB IX und gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf
  2. Partizipation und Empowerment: Selbst- und Mitbestimmung von Bewohner*innen und Beschäftigten
  3. Intervention und Opferschutz: Vernetzung mit dem externen Unterstützungssystem und wirksamer Zugang zum Recht
  4. Unabhängige Überwachung des Gewaltschutzes
Die Handlungsempfehlungen folgen dabei in vielen Punkten der Studie des Instituts für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus September 2021 (wir berichteten im WDG 6.2021).

Eine wichtige Empfehlung der Studie, die Personalressourcen und Personalschlüssel in Einrichtungen zu verbessern, um das Gewaltrisiko zu verringern, unterstützen der Bundesbehindertenbeauftragte und das DIMR ausdrücklich.

Auch wird empfohlen, in Wohneinrichtungen ebenfalls Frauenbeauftragte einzuführen, denn Frauen und Mädchen sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Die Frauenbeauftragten in Werkstätten müssen besser unterstützt werden, so die Empfehlungen.

Die Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ finden Sie hier externer Link

In Leichter Sprache hier externer Link
 


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