Demnach betrug das durchschnittliche Entgelt der im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020 monatlich 211 Euro (inklusive 52 Euro Arbeitsförderungsgeld). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Entgelt im Jahr 2020 unverändert geblieben (2019: 211 Euro).
In der Statistik sind nur die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Das Durchschnittsentgelt errechnet sich, indem die Gesamtsumme der im Haushaltsjahr tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte durch die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, für die im Haushaltsjahr Beiträge für die Sozialversicherung erstattet wurden, geteilt wird. Die Statistik beruht auf den Meldungen der Bundesländer.
Sie können die Statistik hier als PDF herunterladen.
