Zu diesem Forschungsvorhaben wurde der Abschlussbericht Mitte September 2023 auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.
Mit Abschluss des Forschungsvorhabens plant das BMAS, Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 beginnen.
Bereits jetzt hat das BMAS im Rahmen eines Dialogprozesses Vorschläge zur Reform des Werkstattsystems präsentiert, zu denen sich die BAG WfbM nun positioniert hat.
Das Ministerium plant, sich im Zuge der Reform vier Handlungsfeldern zu widmen. Diese sind (Originalformulierungen des BMAS):
- Zugang in die Werkstatt
- Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Werkstattgeld: Transparenz und Angemessenheit
- Teilhabe von Menschen mit komplexen Behinderungen.
Die Stellungnahme richtet sich an die Politik und verfolgt das Ziel, bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren inhaltlich Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen.
Die BAG WfbM wird über die aktuellen Entwicklungen zum Gesetzgebungsverfahren informieren.
Die Positionierung der BAG WfbM finden Sie hier .