Kürzlich wurden die harmonisierten Bildungsrahmenpläne für Köch*innen, Fachleute für Systemgastronomie sowie für Maler*innen/Lackierer*innen aktualisiert.
Köch*innen verrichten alle Arbeiten, die zur Herstellung von Speisen gehören. Wenn sie einen Speiseplan aufgestellt haben, kaufen sie Lebensmittel und Zutaten ein, bereiten sie vor oder lagern sie gegebenenfalls ein. Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche und sorgen dafür, dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Fachleute für Systemgastronomie organisieren alle Bereiche eines Restaurants nach einem zentral festgelegten Gastronomiekonzept und sorgen für die Einhaltung der vorgegebenen Standards. Sie regeln die Arbeitsabläufe im Einkauf, in der Lagerhaltung, der Küche, im Service, in der Gästebetreuung bzw. im Verkauf und übernehmen auch die Personalplanung. Außerdem überwachen sie die Qualität der Produkte, kontrollieren die Kostenentwicklung, planen und realisieren Marketingmaßnahmen. Sie betreuen die Gäste, bearbeiten Reklamationen und achten auf die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsvorschriften. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Maler*innen/Lackierer*innen gestalten, pflegen und restaurieren Oberflächen im Außen- und Innenbereich. Dazu gehört unter anderem: Streichen, Tapezieren und Dämmen, Ausbessern von Wandmalereien, Stuck und Plastiken sowie Beschichten und Imprägnieren von Beton, Metall oder Stahl. (Quelle: Deutscher Handwerkskammertag e. V.

Die aktualisierten Bildungsrahmenpläne stehen den Mitgliedern der BAG WfbM ab sofort im Download-Bereich
