Die BAG WfbM fordert seit vielen Jahren gesetzliche Änderungen, die eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Leistungen der Werkstätten im Sinne der Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
Neben konkreten Forderungen zur Verbesserung der Qualität werden in der Stellungnahme Vorschläge gemacht, wie mehr Übergänge und eine Erhöhung der Durchlässigkeit im System erreicht werden können. Dabei kommt der Anerkennung der Leistungen im Berufsbildungsgesetz und der Qualifizierung des Personals eine besondere Bedeutung zu.
Insgesamt sind die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend, um die Bildungs- und Qualifizierungsleistungen von Menschen mit Behinderungen vollständig abzubilden und zu verbessern.
Die Positionierung der BAG WfbM finden Sie hier
