Personen mit einschlägiger Berufserfahrung, jedoch ohne formalen Abschluss, können ihre beruflichen Fähigkeiten im Rahmen des neuen Verfahrens bewerten lassen. Damit werden insbesondere auch Menschen mit Behinderungen und Werkstattbeschäftigte adressiert.
Ein erfolgreiches Validierungsverfahren für Menschen mit Behinderungen zertifiziert diesen die volle, überwiegende oder teilweise Vergleichbarkeit mit einer regulären Berufsausbildung, einer Fachpraktikerausbildung oder Werkerausbildung - auch wenn kein formaler Berufsabschluss vorliegt. Hierdurch können sich die individuellen beruflichen Perspektiven der Beschäftigten in Werkstätten innerhalb der Werkstätten und im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.
Die BAG WfbM befürwortet das Validierungsverfahren ausdrücklich und sieht sich in ihren Forderungen zur Weiterentwicklung der Leistungen der beruflichen Bildung

Weitere Informationen zum Validierungsverfahren finden Mitglieder der BAG WfbM in einem Werkstatt:Telegramm. Dieses kann hier
