Zum Hintergrund
Das BMAS hatte in seinem Aktionsplan vom April 2024 vorgeschlagen, die Anrechnungsmöglichkeit von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe zu streichen. Die Annahme: Unternehmen könnten stattdessen Menschen mit Behinderungen aus Werkstätten, die bisher bei ihnen auf ausgelagerten Werkstattplätzen tätig waren, direkt einstellen – etwa mit einem Budget für Arbeit. Somit könne die wegfallende Anrechnungsmöglichkeit aus Sicht der Unternehmen kompensiert werden.
Daten zum Umfang der tatsächlichen erfolgten Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe lagen bislang jedoch nicht vor. Um die Auswirkungen des Vorschlags valide bewerten zu können, ließ die BAG WfbM eine Analyse erstellen.
Die Expertise
Verfasst wurde die Expertise im Auftrag der BAG WfbM von Dr. Bruno Kaltenborn, einem Experten für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Mit der Möglichkeit der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe sind ca. 30 Prozent der Arbeitsentgelte der Werkstätten verknüpft.
Ein Wegfall dieser Anrechnungsmöglichkeit hätte daher bedeutende Folgen: Mit der geplanten Streichung könnten künftig Werkstattaufträge wegfallen, durch die im Extremfall rund ein Drittel der Entgelte der Werkstattbeschäftigten getragen werden.
Einordnung
Im Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung heißt es: „Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern.“ Die BAG WfbM begrüßt dieses Ziel – weist aber zugleich darauf hin, dass die geplante Streichung der Anrechnung dem entgegensteht.
Bereits in ihrer Stellungnahme zum Koalitionsvertrag

Die neue Expertise bestätigt: Eine Streichung der Anrechnung würde nicht zur Verbesserung, sondern zur Schwächung der Entgeltsituation führen. Die BAG WfbM fordert daher, die Anrechnungsmöglichkeit als wichtigen Bestandteil des Nachteilsausgleichs beizubehalten.
Die Expertise von Dr. Bruno Kaltenborn finden Sie hier als PDF
