Arbeitswelt 11.07.25
Werkstattratswahlen 2025 – Mitwirkung und Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen
Im Herbst 2025 finden in ganz Deutschland die nächsten Wahlen der Werkstatträte statt. Alle Werkstattbeschäftigten haben dann die Möglichkeit, ihre Interessenvertretung neu zu wählen.

Der Werkstattrat ist ein fest verankertes Gremium in jeder anerkannten Werkstatt. Und die Werkstattratswahlen sind ein zentraler Bestandteil der gelebten Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen.

Die Mitglieder des Werkstattrats werden von den Werkstattbeschäftigten gewählt und setzen sich für deren Rechte und Anliegen ein – zum Beispiel bei Fragen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten oder zur Ausstattung der Arbeitsplätze.

Die Wahlen finden turnusgemäß alle vier Jahre statt, zuletzt im Jahr 2021. Auch in diesem Jahr sind Werkstätten und Werkstatträte aufgerufen, die Wahlen im Oktober und November 2025 durchzuführen.

Für eine bestmögliche Vorbereitung hat Werkstatträte Deutschland e. V. ein umfangreiches Infopaket zusammengestellt. Es enthält alle wichtigen Informationen und Materialien rund um die Wahl: von rechtlichen Grundlagen über Terminrechner bis hin zu praxisnahen Tipps für die Durchführung.

Das Materialpaket in Leichter Sprache ermöglicht den Werkstätten einen barrierearmen Zugang zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Und es erlaubt möglichst vielen Beschäftigten, ihre Stimme bei der Wahl informiert abzugeben.

Weitere Informationen sowie das Informationspaket zur Wahl vom Werkstatträte Deutschland e. V. gibt es hier externer Link.


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