Seit 2017 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Werkstatt eine Frauenbeauftragte haben muss. Auch die Wahl der Frauenbeauftragten ist gesetzlich geregelt. Grundlage dafür ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).
Die Frauenbeauftragten setzen sich für die Rechte und Interessen der beschäftigten Frauen in der Werkstatt ein. Sie beraten bei Fragen zur Gleichstellung, unterstützen beim Thema Selbstbestimmung und sind wichtige Ansprechpartnerinnen beim Schutz vor Gewalt und bei der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds.
Wahlberechtigt sind alle Frauen, die im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigt sind. Sie wählen, wer künftig als Frauenbeauftragte ihre Anliegen vertritt. Neben der Frauenbeauftragten werden auch Stellvertreterinnen bestimmt.
Um die Werkstätten bei der Organisation der Wahl zu unterstützen, hat Starke.Frauen.Machen e. V. ein umfangreiches Infopaket zusammengestellt. Es enthält praxisnahe Tipps, rechtliche Hinweise und einen Leitfaden für alle Schritte der Wahlvorbereitung und Durchführung.
Das Informationspaket ist sowohl in Schwerer Sprache als auch in Leichter Sprache erhältlich. So wird sichergestellt, dass möglichst viele Frauen gut informiert und selbstbestimmt an der Wahl teilnehmen können.
Das Materialpaket von Starke.Frauen.Machen e. V. finden Sie hier.










