Politik 18.04.08
Werkstattträger doch nicht von DIA-AM ausgeschlossen
Täglich erreichen uns Fragen und neue Informationen zu DIA-AM. So teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der vergangenen Woche in zahlreichen Schreiben mit, der Ausschluß der Werkstätten UND der Werkstattträger sei sachgerecht und begründet. Am 17. April 2008 nun ruderte die BA in Bezug auf die Träger zurück.

Im „Fragen- und Antwortenkatalog“ externer Link zu DIA-AM steht folgendes zu lesen: „Träger von Werkstätten sind als Bieter zugelassen. Die Maßnahme darf jedoch nicht in den Räumlichkeiten der WfbM durchgeführt werden. Abweichende Aussagen in Rügebeantwortungen werden hiermit korrigiert.“

Am Ausschluß der Werkstätten, gegen den sich die bundesweit erteilte Rüge gerichtet hatte, hält die BA jedoch weiterhin fest.

Die BAG WfbM empfiehlt ihren Mitgliedern, weiterhin zu prüfen, ob und in welcher Form sie sich an der Ausschreibung beteiligen. Denn dem Vorwurf, Werkstätten seien zu einer „objektiven Durchführung“ der Maßnahme nicht in der Lage, kann nur durch den angetretenen Gegenbeweis widersprochen werden.

Die Frist zur Angebotsabgabe für die Maßnahme DIA-AM läuft noch bis 12:00 Uhr am 24. April 2008.


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