Am 3. September 2025 wurde das SGB VI-Anpassungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Es setzt einen wichtigen Schritt zur Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Besonders begrüßt die BAG WfbM die Einführung des individuellen Fallmanagements in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 13a SGB VI-E, S. 52ff. des Gesetzesentwurfs). Versicherte mit hohem Unterstützungsbedarf erhalten künftig eine individuelle, personenzentrierte und rechtskreisübergreifende Begleitung, die ihre berufliche Teilhabe verbessern soll. Das Änderungsgesetz verbessert die Schnittstellen im Rehabilitationsprozess und ermöglicht somit eine nachhaltigere Teilhabe am Arbeitsleben.
Die BAG WfbM setzt sich seit langem für die berufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ein, damit auch diese Personengruppe einen bundesweiten Zugang zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sowie dem Arbeitsbereich erhält.
Auch das Projekt „Gemeinsam Perspektiven schaffen“ der BAG WfbM in Kooperation mit der Universität zu Köln setzt einen Fokus auf die Personengruppe Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. In Teilprojekt 1 erforscht und entwickelt die Universität zu Köln, wie personenzentrierte berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben bedarfs- und bedürfnisorientiert gestaltet werden kann. Teilprojekt 2 analysiert die bestehenden Rahmenbedingungen zur Teilhabe an beruflicher Bildung und Arbeit für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.









