Politik 19.11.25
Wegweiser Gewaltschutz zeigt positive Entwicklung und offenbart zugleich Handlungsbedarf
Der Ende 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesetzte Arbeitskreis Gewaltschutz hat einen neuen „Wegweiser Gewaltschutz“ erarbeitet. Er wurde am 14. November 2025 in Berlin vorgestellt.

Die Veröffentlichung des Wegweisers Gewaltschutz markiert einen wichtigen Schritt hin zum Ziel eines umfassenden, geschlechterdifferenzierten und wirksamen Schutzes von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt. Denn sie sind im Durchschnitt häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen, wie verschiedene Studien bestätigen.

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Rahmen des Arbeitskreises Gewaltschutz des BMAS haben sich Vertreter*innen aus Bundesministerien, aus den Bundesländern, von Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, von Rehabilitationsträgern, Leistungserbringern und ihren Verbänden sowie Expert*innen aus Wissenschaft und Gewaltschutzpraxis auf insgesamt fünf Handlungsfelder verständigt. Der erarbeitete Wegweiser Gewaltschutz soll eine fachliche Richtschnur für alle Beteiligten in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bieten, die Verantwortung für den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt tragen. Auch die BAG WfbM war im Arbeitskreis Gewaltschutz und bei der Erarbeitung des Wegweisers aktiv beteiligt.

Die fünf Handlungsfelder im Wegweiser Gewaltschutz sind:
  1. Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte
  2. Landesrechtliche Regelungen
  3. Personal und Ressourcen in Einrichtungen und Diensten
  4. Aufklärung und Empowerment von Menschen mit Behinderungen
  5. Vernetzung und Kooperation der relevanten Akteur*innen
Zur Veröffentlichung des Wegweisers Gewaltschutz veranstaltete das BMAS eine Podiumsdiskussion, an der auch Dr. Michael Weber, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM, teilnahm. Er betonte, dass der Wegweiser zwar das Ergebnis eines intensiven und partizipativen Prozesses sei, jedoch zentrale Fragen – insbesondere zur Umsetzung und Finanzierung des notwendigen Personals vor Ort – offenlasse. Denn die angespannte Haushaltslage in vielen Bundesländern und die aktuell stark diskutierten Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe wirken sich seitens der Leistungsträger und Länder spürbar auch auf das Thema Gewaltschutz aus. Zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen können derzeit oft nicht bereitgestellt werden.

Gewaltschutz ist ein wichtiger Organisationsentwicklungsprozess. Dieser muss zum einen gesetzgeberisch begleitet werden. Zum anderen sind alle Akteur*innen aufgefordert, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und Gewaltschutz in ihren Einrichtungen aktiv zu verankern.

Die BAG WfbM wird sich in diesem Prozess weiterhin engagiert einbringen – unter anderem im künftig jährlich tagenden Arbeitskreis des BMAS, der die aktuellen Entwicklungen regelmäßig überprüft und bewertet.

Der Wegweiser Gewaltschutz steht auf der Webseite des BMAS externer Linkzum Download bereit. Dort findet sich auch eine Version in Leichter Sprache externer Link.


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