Die Veröffentlichung des Wegweisers Gewaltschutz markiert einen wichtigen Schritt hin zum Ziel eines umfassenden, geschlechterdifferenzierten und wirksamen Schutzes von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt. Denn sie sind im Durchschnitt häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen, wie verschiedene Studien bestätigen.
Im Rahmen des Arbeitskreises Gewaltschutz des BMAS haben sich Vertreter*innen aus Bundesministerien, aus den Bundesländern, von Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, von Rehabilitationsträgern, Leistungserbringern und ihren Verbänden sowie Expert*innen aus Wissenschaft und Gewaltschutzpraxis auf insgesamt fünf Handlungsfelder verständigt. Der erarbeitete Wegweiser Gewaltschutz soll eine fachliche Richtschnur für alle Beteiligten in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe bieten, die Verantwortung für den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt tragen. Auch die BAG WfbM war im Arbeitskreis Gewaltschutz und bei der Erarbeitung des Wegweisers aktiv beteiligt.
Die fünf Handlungsfelder im Wegweiser Gewaltschutz sind:
- Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte
- Landesrechtliche Regelungen
- Personal und Ressourcen in Einrichtungen und Diensten
- Aufklärung und Empowerment von Menschen mit Behinderungen
- Vernetzung und Kooperation der relevanten Akteur*innen
Gewaltschutz ist ein wichtiger Organisationsentwicklungsprozess. Dieser muss zum einen gesetzgeberisch begleitet werden. Zum anderen sind alle Akteur*innen aufgefordert, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und Gewaltschutz in ihren Einrichtungen aktiv zu verankern.
Die BAG WfbM wird sich in diesem Prozess weiterhin engagiert einbringen – unter anderem im künftig jährlich tagenden Arbeitskreis des BMAS, der die aktuellen Entwicklungen regelmäßig überprüft und bewertet.
Der Wegweiser Gewaltschutz steht auf der Webseite des BMAS
zum Download bereit. Dort findet sich auch eine Version in Leichter Sprache
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