Auch nach den neuen Regelungen fallen Werkstätten unter die Ausnahmeregelungen der Richtlinie: Grundsätzlich sollen Ausnahmen in erster Linie für diejenigen Bereiche gelten, in denen der Markt offensichtlich versagt. Hiervon sind demnach die Bereiche betroffen, in denen der Staat eingreifen muß, da der Markt selber keine alternativen Lösungsmöglichkeiten bietet. Dies gilt insbesondere für den Arbeitsmarkt: Neelie Kroes benennt in ihrer Rede explizit das Versagen des Marktes, „die volle Entfaltung des Potentials eines jeden Erwerbstätigen zu ermöglichen“ oder auch (im Originalwortlaut) „…the failure to fully use the potential of everyone in the labour force…“.
Im Ergebnis wird deutlich, daß Werkstätten nach wie vor einen berechtigten Platz in einer modernen Beihilfenpolitik einnehmen.
Der Wortlaut der Rede, die bislang nur auf Englisch vorliegt, kann unter folgendem Internetlink abgerufen werden: http://europa.eu









