Europa 11.02.09
Europawahl 2009
Im Juni 2009 wird das neue europäische Parlament gewählt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union werden 27 Mitgliedstaaten daran beteiligt sein. Als jüngste Mitgliedstaaten werden Bulgarien und Rumänien erstmals ihre eigenen europäischen Abgeordneten wählen. Das zukünftige Parlament wird insgesamt 736 Abgeordnete umfassen. Das Europäische Parlament ist bisher die einzige direkt gewählte EU-Institution und vertritt insgesamt 515 Millionen Bürger.

Auf EU-Ebene spielt das Europäische Parlament eine zentrale Rolle bei der Verteidigung und Unterstützung von Bürgerrechten in allen Lebensbereichen. Während der letzten zehn Jahre haben zahlreiche Errungenschaften auf EU-Ebene dazu beitragen, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Im Europawahljahr 2009 möchte das Europäische Behindertenforum (EDF) die Gelegenheit ergreifen, die Belange von Menschen mit Behinderungen auf die politische Agenda zu setzen. Auch die Kandidaten für das Europäische Parlament werden in ihren Wahlkampagnen Aussagen zu den Themen Inklusion und Chancengleichheit machen. EDF möchte den Wahlkampf daher dazu nutzen, das öffentliche Bewusstsein für die Anliegen von behinderten Menschen zu sensibilisieren und sich dafür einsetzen, dass das Thema auch nach den Wahlen auf der Tagesordnung der Abgeordneten bleibt.

Vor diesem Hintergrund verabschiedete EDF im vergangenen Dezember eine Wahlmanifest mit dem Titel „Nichts über, nichts ohne Menschen mit Behinderungen“ („Nothing about Disabled People, Without Disabled People“). In dem Wahlmanifest werden in erster Linie die Forderungen aufgegriffen, die EDF in seiner vorherigen Kampagne für die Rechte behinderter Menschen „1million4disability“ formuliert hatte. Im Zentrum des Manifests stehen die folgenden 10 Prioritäten:
  1. Recht auf gleichen Zugang zu und Teilhabe an Wahlen;
  2. ein Europäisches Parlament für alle;
  3. umgehende Ratifizierung und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
  4. eine umfassende Vereinbarung, die auf EU-Ebene konkrete Ziele in der Politik für behinderte Menschen festlegt;
  5. Recht auf Teilhabe im europäischen Entscheidungsprozess und auf Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen europäischen und nationalen Politikbereichen;
  6. Recht auf gleichen Zugang und Chancengleichheit im Bildungssystem;
  7. Recht auf Gleichbehandlung in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung;
  8. Recht auf soziale Sicherheit, Sozialversicherung und ein anständiges Einkommen;
  9. Recht auf ein unabhängiges Leben in der Gemeinschaft und auf eigene Entscheidungen;
  10. Barrierefreier Zugang zu Waren und Dienstleistungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Infrastrukturen sowie zu Kommunikations- und Informationsmitteln.


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