Politik 07.09.20
KfW-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen bisher in vier Bundesländern
Damit die unter der Coronavirus-Krise und den wirtschaftlichen Folgen leidenden gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen zahlungsfähig bleiben, hat der Bund ein Sonderkreditprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt. Von dem Sonderkreditprogramm können auch Werkstätten für behinderte Menschen profitieren. 

Das Programm läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landesförderinstitute. Die Förderung kann bisher in vier Bundesländern beantragt werden: Weitere Länder sollen in Kürze folgen.

Bund stellt 1 Milliarde Euro für Kredite bereit
Mit dem Sonderkreditprogramm stellt der Bund den landeseigenen Förderinstituten (LFI) eine Milliarde Euro über die KfW zur Verfügung, damit sie die Auswirkungen der Coronavirus-Krise bewältigen können. Die teilnehmenden LFI wiederum stellen die Kredite den gemeinnützigen Organisationen in der Regel über die Hausbanken zur Verfügung. In einzelnen Ländern ist vorgesehen, dass die Organisationen die Anträge direkt beim jeweiligen LFI stellen.

Der Bund übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos für die einzelnen Kredite. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln die Hausbanken zu insgesamt 100 Prozent vom Ausfallrisiko für die entsprechenden Kredite entlasten.

Konditionen und Höchstbetrag
Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen ohne Besicherung und ohne eigene Risikoprüfung zu sehr günstigen Konditionen (Zinssatz maximal 1,5 Prozent per annum). Ermöglicht werden auch zwei tilgungsfreie Anfangsjahre und eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Der Höchstbetrag für Kredite liegt bei 800.000 Euro. Profitieren können zum Beispiel Werkstätten für behinderte Menschen.

Hilfen für gemeinnützige Organisationen
Die Bundesregierung will die Existenz gemeinnütziger Organisationen durch verschiedene Hilfsmaßnahmen sichern. Das Sonderkreditprogramm ist dabei ein Baustein. Gemeinnützige Organisationen können zudem Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen für die Monate Juni bis August beantragen.

Weitere Informationen des BMFSFJ zum KfW-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen finden Sie hier. externer Link

Weitere Informationen der BAG WfbM zum KfW-Sonderkreditprogramm finden Sie in unseren FAQs unter F.1. externer Link


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
"exzellent"-Preise
Die