Mit der Verordnung wird auch die Ausnahmeregelung in § 142 SGB XII für das Mittagessen in Werkstätten und Tagesförderstätten bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Werkstattbeschäftigte und Personen in Tagesförderstätten, die grundsätzlich Anspruch auf den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung haben, erhalten damit weiterhin unabhängig von den eigentlichen Voraussetzungen den Mehrbedarf.
Die Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verlängerung der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen finden Sie hier
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Weitere Hinweise zur Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf fürs Mittagessen finden Sie in den FAQ zum Coronavirus
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