
Seit ihrer Gründung hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten die sozialpolitische Realität in Deutschland nachhaltig mit gestaltet. Für die Werkstattbeschäftigten haben sich die Beschäftigungs- und Lebensbedingungen in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Auch die Satzung der BAG WfbM wurde der sozialen Wirklichkeit und den Zukunftsaufgaben immer wieder angepasst.
Die letzten Satzungsänderungen wurden Ende 2015 vom zuständigen Vereinsorgan, der Delegiertenversammlung, beschlossen:
Durch diese Änderung wurden die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) stärker in die Organstruktur der BAG WfbM eingebunden. Künftig ist jede LAG WfbM mit einem Vertreter im Präsidium vertreten. Dadurch wird die politische Durchschlagskraft der BAG WfbM weiter gestärkt und LAG WfbM und BAG WfbM werden noch vernetzter arbeiten können.
Künftig besteht das Präsidium aus 25 Mitgliedern. Es setzt sich aus den jeweiligen Vorsitzenden der 16 Landesarbeitsgemeinschaften, je einem benannten Vertreter der acht Spitzen- und Fachverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie einem Vertreter der Werkstatträte Deutschland (BVWR) zusammen.
Entsprechend wurde auch die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung angepasst. Die acht Spitzen- und Fachverbände sowie die Werkstatträte Deutschland können jeweils einen Delegierten benennen. Daraus ergeben sich in der Summe 97 Delegierte. Diese Neuerung ermöglicht es den Vertretern der Spitzen- und Fachverbände sowie der Werkstatträte Deutschland, in den Vorstand der BAG WfbM gewählt werden zu können.
Der fünfköpfige BAG WfbM-Vorstand ist nicht mehr Teil des Präsidiums – er wird nun direkt aus den Reihen der Delegierten gewählt.