Es sind hauptsächlich Menschen mit geistigen Behinderungen, denen die Erwerbswirtschaft keine Angebote macht. In den letzten Jahren steigt jedoch der Anteil an Werkstattbeschäftigten, die eine oder mehrere psychische Behinderungen haben.
Es gibt mannigfaltige Definitionen von Behinderungen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie wenig aussagekräftig sind. Im Jahr 2001 hat sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von ihrer überkommenen, stark defizitorientierten Definition von Behinderung getrennt, die veraltete internationale Klassifikation (ICIDH-1) aufgegeben und eine völlig neue, differenzierte Klassifikation (ICIDH-2 / ICF) verabschiedet. Die berücksichtigt endlich die zahlreichen gesellschaftlichen und physikalischen Umweltfaktoren.
Die Mitglieder der BAG WfbM haben zum 01.01.2022 folgende Zahlen gemeldet:
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich: rund 26.000
Arbeitsbereich: rund 260.000
dazu kommt der:
Förderbereich ohne Sozialversicherung: rund 20.000
Gesamtangebot an Unterstützungsleistung: rund 310.000
Anteil der Werkstattbeschäftigten mit bestimmten Behinderungsarten zum 01.01.2022
geistige Behinderung: ca. 75 %
psychische Behinderung: ca. 22 %
körperliche Behinderungen: ca. 3 %
Kennzahlenvergleich der BAGüS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) veröffentlicht ebenfalls Kennzahlen

Anzahl Werkstätten in Deutschland in den Jahren (Anzahl BAG WfbM-Mitglieder in Klammern)
2002: 668 (629 = 94,2 %)
2003: 669 (630 = 94,2 %)
2004: 678 (633 = 93,4 %)
2005: 687 (628 = 91,4 %)
2006: 698 (644 = 92,3 %)
2007: 700 (651 = 93,0 %)
2008: 710 (656 = 92,3 %)
2009: 715 (661 = 92,4 %)
2010: 719 (667 = 92,8 %)
2011: 721 (676 = 93,8 %)
2012: 723 (679 = 93,9 %)
2013: 724 (682 = 94,2 %)
2014: 726 (683 = 94,1 %)
2015: 730 (680 = 93,2 %)
2016: 728 (678 = 93,1 %)
2017: 731 (681 = 93,2 %)
2018: 736 (681 = 92,5 %)
2019: 734 (683 = 93,1 %)
2020: 736 (687 = 93,3 %)