Es sind hauptsächlich Menschen mit geistigen Behinderungen, denen die Erwerbswirtschaft keine Angebote macht. In den letzten Jahren steigt jedoch der Anteil an Werkstattbeschäftigten, die eine oder mehrere psychische Behinderungen haben.
Es gibt mannigfaltige Definitionen von Behinderungen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie wenig aussagekräftig sind. Im Jahr 2001 hat sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) von ihrer überkommenen, stark defizitorientierten Definition von Behinderung getrennt, die veraltete internationale Klassifikation (ICIDH-1) aufgegeben und eine völlig neue, differenzierte Klassifikation (ICIDH-2 / ICF) verabschiedet. Die berücksichtigt endlich die zahlreichen gesellschaftlichen und physikalischen Umweltfaktoren.
Die Mitglieder der BAG WfbM haben zum 21.11.2019 folgende Zahlen gemeldet:
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich: 29.044
Arbeitsbereich: 268.239
Summe: 297.283
dazu kommt der:
Förderbereich ohne Sozialversicherung: 18.921
Gesamtangebot an Unterstützungsleistung: 316.204
Anteil der Werkstattbeschäftigten mit bestimmten Behinderungsarten zum 01.01.2018
geistige Behinderung: ca. 75 %
psychische Behinderung: ca. 22 %
körperliche Behinderungen: ca. 3 %
Kennzahlenvergleich der BAGüS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) veröffentlicht ebenfalls Kennzahlen


Anzahl Werkstätten in Deutschland in den Jahren (Anzahl BAG WfbM-Mitglieder in Klammern)
2002: 668 (629 = 94,2 %)
2003: 669 (630 = 94,2 %)
2004: 678 (633 = 93,4 %)
2005: 687 (628 = 91,4 %)
2006: 698 (644 = 92,3 %)
2007: 700 (651 = 93,0 %)
2008: 710 (656 = 92,3 %)
2009: 715 (661 = 92,4 %)
2010: 719 (667 = 92,8 %)
2011: 721 (676 = 93,8 %)
2012: 723 (679 = 93,9 %)
2013: 724 (682 = 94,2 %)
2014: 726 (683 = 94,1 %)
2015: 730 (680 = 93,2 %)
2016: 728 (678 = 93,1 %)
2017: 731 (681 = 93,2 %)
2018: 736 (681 = 92,5 %)