Was sind Werkstätten? 09.08.21
Werkstätten sind gemeinnützige Dienstleister für diejenigen Menschen, die der allgemeine Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht will. Werkstätten stehen erwachsenen Menschen mit geistigen, psychischen und schweren körperlichen Behinderungen offen.

Werkstätten integrieren - sie erbringen Eingliederungsleistungen. Gesetzlich gefordert sind die berufsbildenden und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen, die pädagogische, therapeutische, soziale, psychologische, pflegerische und medizinische Dienste umfassen. Ziel der Werkstatt ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln, wiederzugewinnen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen oder sogar ins Erwerbsleben eingegliedert werden können.

Jedem Menschen mit Anspruch auf Werkstattförderung wird nach dem Eingangsverfahren eine zweijährige berufliche Förderung im "Berufsbildungsbereich" und danach bei Bedarf ein angemessener Beschäftigungsplatz angeboten. Es ist die vorrangige Aufgabe der Werkstätten, jedem behinderten Beschäftigten durch individuelle Hilfe die volle Teilnahme am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit, sofern nur ein Minimum wirtschaftlich verwertbarer Arbeit bewältigt werden kann.

Die behinderten Menschen werden von sozialen Fachdiensten betreut und individuell gefördert (Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Psychologen, Ärzte). Auch Angebote wie z. B. Unterricht im Lesen, Rechnen, Schreiben oder Hilfen durch Sport und Gymnastik bis hin zu hauswirtschaftlichen Kursen gehören zum Dienstleistungsspektrum der Werkstätten.

Werkstätten sichern das Recht auf Arbeit

Es ist doch so: Wer gesellschaftlich akzeptiert sein will, braucht eine anerkannte und sinnvolle Arbeit. Vor allem aus der wertschaffenden Arbeit schöpft der Mensch Identifikation und Selbstbewusstsein; die regen ihn zu einem aktiven Umgang mit der Umwelt an. Menschen mit schweren körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen waren bis in die 1960er Jahre vom Arbeitsleben weitgehend ausgeschlossen. Auch heute noch haben sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen kaum die Möglichkeit, eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dies ist nur mit einer besonderen Förderung, Betreuung oder Begleitung möglich. Ein regelmäßiges und unterhaltsicherndes Einkommen durch eigene Arbeit können sie nicht erzielen. Hier helfen die Werkstätten durch berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung, einen gleichberechtigten Platz in unserer Gesellschaft zu erlangen.

Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe

Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation. Nicht Produktion und Umsatz stehen im Vordergrund der Werkstattarbeit, sondern berufsfördernde, berufsbildende und solche Leistungen, die den behinderten Erwachsenen helfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Das entscheidende arbeitspädagogische und arbeitstherapeutische Eingliederungsinstrument ist die sinnvolle und individuell gestaltete Arbeit auf Arbeitsplätzen, die den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen der Werkstattbeschäftigten entsprechen.

Da nicht Produktivität und wirtschaftliche Effizienz im Mittelpunkt stehen, sondern arbeitsfördernde Leistungen, ist das wirtschaftliche Gesamtergebnis nicht so hoch, dass daraus existenzsichernde Arbeitsentgelte gezahlt werden können.  Die Höhe der Arbeitsentgelte variiert - je nach Werkstattkonzeption und Leistungsfähigkeit - und erreicht in Einzelfällen ein existenzsicherndes Niveau.

Mehr Informationen zur Entgeltsystematik finden Sie hier. externer Link


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