Mitgliedschaft 11.10.21

Die Mitgliedschaft im Verein können die Rechtsträger von Werkstätten für behinderte Menschen in der Bundesrepublik Deutschland erwerben. Ebenso können rechtlich selbständige Förderstätten die Mitgliedschaft erwerben. Die Mitgliedschaft kann formlos bei der BAG WfbM beantragt werden. Die Aufnahmeentscheidung trifft das Präsidium.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft wurde 1975 gegründet. Sie war und ist maßgeblich an der Entwicklung des Werkstättennetzes und der Rechtsgrundlagen für die Werkstätten beteiligt. Die bestehenden gesetzlichen und sozialen Rahmenbedingungen hat sie in den vergangenen Jahrzehnten so günstig wie möglich mitgestaltet. Das ist ihr um so besser gelungen, je nachdrücklicher sie auftreten konnte und ernst genommen wurden. Und das hängt maßgeblich von ihrem Organisationsgrad ab.

Fast alle Werkstattträger haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft organisiert. Das gibt der BAG WfbM Rückhalt bei Verhandlungen auf dem politischen Parkett und in der Auseinandersetzung um möglichst günstige Arbeits- und Entwicklungsbedingungen für die Werkstätten.

 

Es würde uns freuen, wenn Sie die BAG WfbM durch Ihren Beitritt unterstützen wollen. Und es würde uns freuen, wenn wir für Sie und mit Ihnen aktiv werden können.

Über jeden Antrag entscheidet das Präsidium der BAG WfbM. Mit Bestätigung der Mitgliedschaft erhalten Sie regelmäßig alle wichtigen Informationen wie unsere Mitgliedschaft. Sie bekommen kostenfrei ein Exemplar unseres „Werkstatt:Telegramms“ und unseres Mitgliedermagazins „Werkstatt:Dialog“.

Wir sind für Sie da!

 



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