Werkstätten haben einen ganzheitlichen Eingliederungsauftrag und pädagogische, therapeutische, pflegerische u. a. Leistungen zu erbringen, damit die Werkstattbeschäftigten ihren persönlichen Weg ins Arbeitsleben finden können. Das Ergebnis der Eingliederungsleistungen heißt Teilhabe am beruflichen Leben und dem der Gemeinschaft.
Die Ergebnisse ihrer wirtschaftlichen Betätigung zahlen die Werkstätten als Arbeitsentgelt zu mindestens 70% an ihre Beschäftigten aus (§ 12 WVO). Um ihnen im Wettbewerb mit der Erwerbswirtschaft Chancen einzuräumen, Aufträge, Umsätze und Erträge zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber versucht, den Werkstätten einige Marktbedingungen zu entschärfen. Dieser Nachteilsausgleich kommt den Auftraggebern und Endverbrauchern direkt zugute:
- Die Erwerbswirtschaft kann die Zahlung ihrer Ausgleichsabgabe für die nicht mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzten Plätze verringern, wenn sie Aufträge an Werkstätten vergibt.
- Arbeitgeber, die durch diese Auftragsvergabe zur Beschäftigung in den Werkstätten beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstätten entfallenden Rechnungsbetrages auf die Höhe der von ihnen zu zahlenden Ausgleichsabgabe anrechnen.
- Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand sind Werkstätten bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot der Werkstatt bis zu 15% über dem wirtschaftlichsten Angebot eines nicht bevorzugten Mitbewerbers liegt.
- Steuerrechtlich gelten die Werkstätten als begünstigte "Zweckbetriebe" und brauchen nur den verringerten Umsatzsteuersatz abzuführen.
- Zur Sicherung der Beschäftigung und zur Kompensation ihrer Wettbewerbsnachteile berechnen die als gemeinnützig anerkannten und einem Wohlfahrtsverband angehörenden Werkstätten nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von z. Z. sieben Prozent.
- Ihr Hauptumsatz, die Vergütungen der öffentlichen Hand für die Eingliederungsleistungen, ist von der Umsatzsteuer befreit.
- Lohn- bzw. Lohn-Auftragsfertigung: z. B. Metallbearbeitung mit CNC-Technik, Montage- und Verpackungsarbeiten, industrielle Fertigungsaufträge;
- Dienstleistungen: z. B. Aktenvernichtung, Wäschereidienste, Garten- und Landschaftspflege, Mailingarbeiten;
- die Herstellung und Vermarktung von selbstentwickelten Produkten: z. B. Holzspielwaren, Keramikerzeugnisse, Textilien, Gartenmöbel, Produkte aus ökologischem Landbau. Der Vertrieb der Produkte erfolgt im Wesentlichen über die rund 350 Werkstattläden im Bundesgebiet und die jährlich stattfindende Werkstätten:Messe in Nürnberg.

Hier erhalten Sie genaue Informationen über den Liefer- und Leistungsumfang der Werkstätten: